Die Therapiestunde dauert 50 Minuten und findet in der Regel einmal wöchentlich zu einem festen Termin statt. Eine Kurzzeittherapie dauert 25 verhaltenstherapeutische Sitzungen, eine Langzeittherapie kann ein maximales Stundenkontingent von 80 verhaltenstherapeutischen Sitzungen umfassen. Die ersten 5 probatorischen Sitzungen dienen dazu, sich kennenzulernen, zu entscheiden, ob eine Therapie für Sie das Richtige ist und einen Antrag an Ihre Krankenkasse zu stellen.
Die Therapie wird wie ein Arztbesuch abgerechnet. Abhängig von Ihrer Versicherung, gibt es folgende Möglichkeiten der Kostenübernahme: